Immer wieder gibt es aus Berliner Kleingartenvereinen Anfragen zu finanziellen Angelegenheiten an den Landesverband, die von allgemeinem Interesse sein können. In loser Folge greifen wir Fragen von Gartenfreunden auf und Gert Schoppa, Schatzmeister des Landesverbandes, nimmt dazu Stellung.
Frage: Ich bin Kassenprüfer in einer Kolonie und frage mich, ob es zulässig ist, in der Jahresabrechnung für die Unterpächter die Beiträge für den Kleingartenverband
und die Kolonie in einer Position zusammenzufassen?
Antwort: Zunächst einmal umfasst diese Frage offensichtlich zwei unterschiedliche Problemkreise: Ohne Wissen um die ganz konkrete Situation möchte
ich Ihnen auf beide Problemkreise eine kurze Antwort geben. Erstens: Wie stellt ein Verein eine ordnungsgemäße Abrechnung an seine Mitglieder? Zweitens: Wie gehen wir in den Vereinen mit den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen in der Buchhaltung um?
Zur ersten Frage: Die Unterpächter einer Kleingartenanlage bzw. -kolonie sind in der Regel auch Mitglieder im jeweiligen Kleingartenverein. Der Verein hat eine schriftliche oder mündlich verabredete Satzung. Diese bildet sozusagen das „Grundgesetz“ des Vereins.
Diese grundsätzliche Regelung sollte auch Vorschriften und Regelungen dazu enthalten, wie sich der Verein finanziert. Zu den Pflichten einer Vereinsmitgliedschaft gehört meist die Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages, denn die ehrenamtlich Tätigen haben einen Rechtsanspruch mindestens auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Oftmals sind darüber hinaus auch andere Aufwendungen zu tragen. Es sollte in jedem Verein gängige Praxis sein, jährlich über den Haushalt – also die Einnahmen und Ausgaben – zu beraten und einen Beschluss zu fassen.
Die meisten Vereine haben innerhalb ihrer Geschichte darüber entschieden, Mitglied in einem Dachverband zu sein. Diese Entscheidung ist immer eine Entscheidung der Mitgliedermehrheit. Mitglied im Dachverband ist der Verein als juristische Person. Der einzelne Unterpächter ist durch eine solche Entscheidung nur indirektes oder mittelbares Mitglied der Dachorganisation. Insofern hat er nicht unmittelbar einen Beitrag an die Dachorganisation zu leisten. Beitragspflichtig gegenüber der Dachorganisation ist der Verein als Körperschaft. Der Verein wäre für seinen Mitgliedsbeitrag in der Dachorganisation selbst dann Schuldner, wenn alle seine Mitglieder ihre Beiträge um den Anteil an der Mitgliedschaft im
Dachverband „kürzen“ würden. Insofern sind Beiträge für Dachverbände einheitlicher Bestandteil des Mitgliedsbeitrages für den Verein. Eine gesonderte Ausweisung von Beitragsanteilen für den Bezirks-, Landes- und Bundesverband in den Jahresabrechnungen könnte den Eindruck erzeugen, dass das Einzelmitglied die Möglichkeit hätte, aus diesen Dachverbänden auszutreten. Dies ist natürlich satzungsgemäß nicht möglich, da der einzelne Unterpächter und gleichzeitiges Vereinsmitglied nicht unmittelbares Mitglied dieser Dachorganisationen sein kann. Insofern muss dringend davor gewarnt werden, die einzelnen Beitragsbestandteile gegenüber den Vereinsmitgliedern einzeln aus zuweisen. Das betrifft übrigens auch die Kosten für die Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ und die Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Ich kann deshalb als Schatzmeister des Landesverbandes nur dazu raten, in den Jahresrechnungen gegenüber den Mitgliedern nur den einheitlichen Beitrag auszuweisen. Im Gegenzug muss ein Haushaltsplan eines Vereines natürlich auch die Abgaben an die Dachverbände als Ausgabenposition ausweisen.
Zur zweiten Frage: Ich empfehle allen Vereinen, in der Buchführung die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen für den „eigenen“ Verein und Mitgliedsbeiträgen für Dachorganisationen zu trennen, weil so die interne Übersichtlichkeit für die Kalkulation und eigene Finanzplanung erhöht wird.
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde hat im Herbst 2015 ein Seminar zum Thema „Richtige Kassenführung“ durchgeführt. Die Ergebnisse sind zu lesen unter www.kleingarten-bund.de/de/publikationen/gruene-schriftenreihe/grueneschriftenreihe-243
Ab November 2016 veranstaltet der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. auch wieder Schulungen für Finanzverantwortliche der Berliner Kleingartenvereine. Informationen und Anmeldungen sind möglich unter: www.gartenfreunde-berlin.de/veranstaltungen
Fakten, Informationen und Handreichungen für die Vorstandsarbeit im Berliner Kleingartenwesen, 3-2016