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Verfasst am 02.04.2021 um 16:00 Uhr

Waldbäume in Kleingärten oder nicht?    

Auffassung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde    

In der Diskussion zu "Waldbäumen in Kleingärten oder nicht" vertritt der Landesverband folgende Auffassung:   


Es ist richtig, dass im Bundeskleingartengesetz keine Regelung zu finden ist, die bestimmte Anpflanzungen verbietet. Maßgebendes Kriterium ist allein § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG, wonach ein Kleingarten „zu nicht erwerbsmäßiger gärtnerischer Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient“. Nach der Rechtsprechung ist dieses Kriterium erfüllt, wenn auf einem Drittel der Fläche der Anbau von Gartenbauerzeugnissen erfolgt, während die Restfläche der Erholungsnutzung dient. Die kleingärtnerische Nutzung darf im Kleingarten nicht durch übergroße Bäume gefährdet sein. Es muss aber auch nicht jeder Waldbaum im Kleingarten gefällt werden.


In Bezug auf die Nachbarn eines Kleingartens ist wiederum zu beachten, dass von den Anpflanzungen eines Kleingartens keine „Störungen“ ausgehen dürfen. Derartige Störungen können durch Überwuchs in Form von Ästen und Wurzeln entstehen (vgl. § 910 BGB). Es gelten selbstverständlich die aktuelle Baumschutzverordnung von Berlin, das Bundesnaturschutzgesetz sowie der Unterpachtvertag mit der dazugehörigen Gartenordnung.


Sven Wachtmann, Vorstandsmitglied für Fachberatung


Foto Robinie: Pixabay

Auch erschienen im 'Berliner Gartenfreund', April 2021, Seite 4/13