Wenn Menschen zusammenkommen, treffen sie sich nicht nur, um zu feiern oder gemeinsame Interessen zu verfolgen. Vielmehr tragen sie auch Konflikte aus. Viele von ihnen können entweder von den Betroffenen selbst gelöst oder auf andere Weise erledigt werden. Einige entwickeln jedoch ein Eigenleben und eskalieren. Beispielhaft sollen aus dem Bereich des Kleingartenwesens folgende Fälle genannt werden:
– Zwei benachbarte Kleingärtner geraten aufgrund von „lauter Musik“ in Streit und es entsteht eine verbale Auseinandersetzung, die auch vor gegenseitigen Beleidigungen nicht haltmacht. Der Streit wird dann an den Bezirksverband herangetragen. Dieser soll mit rechtlichen Mitteln, die auch eine Kündigung des Unterpachtvertrages beinhalten können, den Streit beenden.
– Ein Unterpächter ist mit einer Wertermittlung nicht einverstanden. Er macht seinem Unmut Luft, und in der Folge kommt es zu einem uferlosen Schriftverkehr zwischen dem Bezirksverband und dem Kleingärtner.
– Ein Kleingärtner hat seine Kleingartenparzelle mit Baulichkeiten bebaut, die größer als 24 Quadratmeter sind. Er wird zur Beseitigung derjenigen Baulichkeiten aufgefordert, die die Fläche von 24 Quadratmeter überschreiten, was dieser jedoch mit Hinweis auf andere Kleingartenparzellen, die Baulichkeiten mit mehr als 24 Quadratmeter aufweisen, zurückweist. Die Fronten sind schnell verhärtet.
In all diesen und in noch vielen weiteren Fäl len steht die Frage im Raum, wie und auf welche Weise die entstandenen Konflikte gelöst werden können.
Gesetze und ihre Grenzen
Die Führung eines gerichtlichen Verfahrens ist die „klassische Konfliktlösung“, wenn ein Streit entsteht. Die Gerichte entscheiden dann, „wer Recht hat“. Allerdings hinterlässt ein derartiges Verfahren Sieger und Verlierer. Ob das Urteil im Einzelfall auch gerecht ist, spielt keine Rolle, da die Gerechtigkeit mit den Mitteln des Prozessrechts und dem materiellen Recht durch den Richter zu finden ist. Dies kann dazu führen, dass ein Beteiligter des Verfahrens selbiges nur deshalb gewinnt, weil er mit den Spielregeln des Rechts besser zurecht kommt als sein Kontrahent. Dies
ist deshalb wichtig zu wissen, weil im deutschen Zivilprozess sowohl die Klägerseite als auch die Beklagtenseite darüber bestimmen, über welchen Streitstoff ein Richter zu befinden hat.