Stellungnahme des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. zum Kleingartenentwicklungsplan 2030
Kleingärten endlich rechtlich sichern
Anlässlich der fachinternen Beteiligungswerkstatt zum aktuellen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans 2030 (KEP) hat der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. jetzt Stellung bezogen. Zum 20. März 2019 hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingeladen, um KEP-Themen zu erörtern, Fragen zu stellen und Einwände zu erheben.
„Wir haben keine neuen Antworten bekommen“, teilt Michael Matthei, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V., nach der Veranstaltung mit. „Wir danken der Senatsverwaltung, dass sie versucht hat, ihren eigenen Festlegungen zum Berliner Kleingartenwesen zu folgen“, so Matthei weiter. „Jedoch ist der Kleingartenentwicklungsplan nur ein informelles Handlungsinstrument ohne rechtliche Bindung. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. fordert deshalb statt Schutzfristverlängerungen eine rechtliche Verbindlichkeit“, erklärt der Verbandschef.
Andere Stadtentwicklungspläne offenlegen und einbinden
Die bisherige Flächendiskussion in der Öffentlichkeit sei überwiegend bezüglich der Konkurrenz mit dem Stadtentwicklungsplan Wohnen und den Sozialen Infrastruktur-Projekten geführt worden. Es müssten aber neben dem StEP Wohnen auch die anderen Stadtentwicklungspläne für Industrie und Gewerbe, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Zentren und Klima berücksichtigt werden. „Welche Flächen beanspruchen diese Pläne? Und wann sollen diese dezidiert in Anspruch genommen werden? Leider erfolgten bisher keine direkten Nennungen, über die bereits bekannten Maßnahmen hinaus“, bedauert Matthei. „Wir fordern deshalb die Offenlegung und die Verzahnung mit diesen Plänen.“
Flächen, nicht nur Anzahl von Gärten
„Unsere Forderung an die Politik ist nicht das viel zitierte Jahr 2030, sondern der dauerhafte Schutz der Berliner Kleingartenflächen – nicht nur der Schutz und Ausbau der Anzahl unserer Pächter auf den bestehenden und den zum Teil schon verkleinerten Flächen“, ergänzt der Verbandspräsident.
„Solange es andere Flächen wie große, ebenerdige, ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, langjährig leerstehende Grundstücke, Kasernen etc. und andere Wohnungsbaukonzepte gibt, werden wir uns der Inanspruchnahme von Kleingarten- und Grünflächen in den Weg stellen“, erklärt Matthei. Im Rahmen der Stadtentwicklung müsse aber auch über weitere Formen der Mehrfachnutzung oder auch Nutzungsumwandlung nachgedacht werden. „Der Landesverband wird weiterhin die Forderungen aller unserer Kleingärtner nach Sicherheit und Verbindlichkeit Nachdruck verleihen“, sagt der Verbandspräsident abschließend.