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Verfasst am 26.09.2024 um 15:57 Uhr

Leider verboten – warum manche Pflanzen im Kleingarten nicht erlaubt sind    

Nicht alle Pflanzen gehören in einen Kleingarten, auch wenn sie ökologisch wertvoll sein sollten. Warum das so ist, soll hier erläutert werden. Der Hauptzweck des Kleingartenwesens besteht darin, durch eigene Arbeit auf der Parzelle Obst und Gemüse zur Eigenversorgung anzubauen, zu ernten und zu verarbeiten. Um dies zu fordern, ist es sehr wichtig, dass der Anbau auch gelingt. Bei vermehrtem Auftreten von Pflanzenkrankheiten ist dies jedoch oft sehr schwierig.


Wirtspflanzen im Garten
Es gibt verschiedene „Wirtspflanzen“, die einen erfolgreichen Anbau von Obst und Gemüse stark behindern oder gar unmöglich machen. Diese Wirtspflanzen sind empfänglich für verschiedene Krankheiten, die dann auf andere Pflanzen übertragen werden können. Dazu gehören z.B. Feuerdorn sowie Rot- und Weißdorn. Diese Pflanzen sind verantwortlich für das Entstehen des Feuerbrands, einer der gefährlichsten Kernobstkrankheiten in unseren Garten. Diese Krankheit tritt bei Obstbaumen, besonders bei Apfel-, Birnen- und Quittenbaumen, auf. Auch Zierapfel und Zierquitten können befallen werden. Gegen diese Krankheit hilft kein Pflanzenschutzmittel. Sie ist sehr ansteckend und breitet sich durch Wind, Regen und Insekten aus.


Eine weitere wichtige, wirtswechselnde Krankheit ist der Birnengitterrost. Hier spielt der Wacholder (Juniperus) die Hauptrolle als Hauptwirt des Birnengitterrosts, einer Pilzkrankheit an Birnbäumen. Dieser Pilz überwintert auf dem Wacholder und befallt im Sommer die Birnbaume. Besonders anfällig sind flach wachsende Wacholderarten, die in der Tabelle näher beschrieben sind. Der Johannisbeersäulenrost wird durch den Winterwirt, eine fünfnadlige Kiefernart, auf die schwarze Johannisbeere und die Stachelbeere übertragen.

Tabelle: Pflanzen, die Wirte für Krankheiten sein können


Pflanzennamen
Krankheit
Felsenmispel (Cotoneaster)
Felsenbirne (Amelanchier)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Rotdorn (Crataegus laevigata)
Feuerdorn (Pyrcantha coccinea)
Feuerbrand
Chinesischer Wacholder (Juniperus chinensis)
Sadebaum (Juniperus sabina)
Rock Mountain Wacholder (Juniperus scopulorum)
Birnengitterrost
Weymouthskiefer (Pinus strobus)
Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola)
Tränenkiefer (Pinus wallichiana)
Johannisbeersäulenrost


Stark wachsende Pflanzen
Ein weiteres Problem in unseren Garten ist das starke Wachstum und die Ausbreitung bestimmter Pflanzen. Diese Pflanzen können in kurzer Zeit große Bereiche des Gartens einnehmen. Beispiele hierfür waren Bambusgewächse und die Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba), um nur einige zu nennen. Auch gros werdende Ziergeholze, die einen zu großen Bereich des Gartens beschatten, konnten die klein gärtnerische Nutzung stark einschränken. Dazu zählen z.B. hochwachsende Waldgehölze wie Kiefern, Fichten und Tannen.

Invasive Neophyten
Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen mit einem hohen Ausbreitungspotenzial. Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verdrängung heimischer Arten durch invasive Arten zu verhindern. Beispiele hierfür wären: Staudenknöterich (Fallopia japonica), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera). Diese unerwünschten Pflanzen in Kleingarten tragen der Regelung der jeweiligen Gartenordnung und Unterpachtverträge zur grundsätzlichen kleingärtnerischen Nutzungsart Rechnung. Obst- und Gemüseanbauflächen dürfen nicht durch zu hohe, sich ausbreitende, den Boden versauernde oder krankheitsübertragende Gehölze beeinträchtigt werden.

Sven Wachtmann, Vorstandsmitglied für Gartenfachberatung
08/2024

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